Die Zuständigkeit von Schiedstribunalen in Investitionssachen für Gesuche nach Vorabentscheidungen durch die europäischen Gerichte
pages 191 - 205
ABSTRACT:

Das Portfolio bilateraler Investitionsabkommen (BIT) hat infolge des Beitritts neuer Mitgliedsstaaten zur EU in 2004 und 2007 erheblich zugenommen.  Der Umstand, dass zwischen diesen BIT und dem EU-Recht Spannungen hervorruft, wenn BIT angewendet in Investitionssachen von Schiedsgerichten angewendet werden, welche deren Grundlage eingerichtet wurden.  Um die einheitliche Anwendung von EU-Recht zu gewährleisten, sollte solchen Schiedsgerichten die Zuständigkeit eingeräumt werden, Vorabentscheidungen beim EGH einzuholen.

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about the authors

David Fyrbach ist Partner von ROWAN LEGAL mit erheblicher Erfahrung in internationalen Schiedsverfahren wg. Handelsstreitigkeiten und Investitionsstreitigkeiten. David ist Mitglied in verschiedenen Teams für die Vertretung von Regierungen und Unternehmen bei Investitionsstreitigkeiten und in einem internationalen Handelsschiedsverfahren.

Miloš Olík ist Partner bei ROWAN LEGAL und verfügt über beachtliche Erfahrung in den Bereichen Investitionsstreitigkeiten, internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und verschiedene Formen der alternativen Streitbeilegung. Er war Teamleiter bei der Vertretung von Regierungsinteressen in Investitionsstreitigkeiten sowie bei der Vertretung multinationaler Unternehmen in internationalen Handelsschiedsverfahren gemäß verschiedensten Schiedsregeln (ICC, ICSID, SCC sowie UNCITRAL). Er ist Schiedsrichter am Schiedsgericht an der Wirtschaftkammer und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik für .cz-Domainstreitigkeiten.

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