Öffentliches versus privates Interesse – lässt sich eine juristische Grenze ziehen?
pages 171 - 189
ABSTRACT:

Das öffentliche Interesse gehört zu den Schlüsselfragen der Verfasstheit eines Gemeinwesens und zu den Garanten der Demokratie. Deshalb auch wird so viel Wert auf seine Definition gelegt, was aber in der Praxis eher eine politische Frage bzw. eine Frage der Rechtsprechung ist, obschon das öffentliche Interesse dort, wo der Staat das Bedürfnis verspürt, wichtige Beziehungen einer Regelung zu unterwerfen, auch als Legalbegriff auftauchen mag. Eine bedeutende Rolle spielt das öffentliche Interesse u.a. auch im Zusammenhang mit der Verbürgung der Grundrechte und -freiheiten. Traditionell dient das öffentliche Interesse als Kriterium zur Unterscheidung von privatem und öffentlichem Recht, trägt aber in der modernen Gesellschaft eher zur Überwindung der Barrieren zwischen diesen Rechtsbereichen bei. In der rechtsstaatlichen Realität dürften die Gerichte das letzte Wort bezüglich seiner Definition haben. 

keywords

about the authors

JUDr. Michal Bartoň, Ph.D. ist Forschungsassistent am Lehrstuhl für Verfassungsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Palacký-Universität Olomouc, wo er außerdem im Studienjahr 2006/2007 die Stellung des Prodekans für studentische Angelegenheiten innehatte. Er ist Mitglied des Arbeitsausschusses des Legislativrats der tschechischen Regierung, Vorsitzender des akademischen Senats der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Palacký-Universität und Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses des Akademischen Senats an der Palacký-Universität.

Doc. JUDr. Pavel Mates CSc., Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Westböhmischen Universität Pilsen und der Universität für Finanzwesen und Verwaltung Prag. Er hat sich auf Verwaltungssanktionen und das Recht von Informationssystemen spezialisiert, ein Thema, über das er mehrere Monographien und eine Vielzahl von Artikeln in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht hat. Er befasst sich außerdem mit dem Schutz der Privatsphäre im Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung von Polizeieinsätzen und der Arbeit anderer öffentlicher Stellen. Er ist aktives Mitglied von Regierungsausschüssen, die mit der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen befasst sind.

download / BUY
You can download this article FOR FREE
download the article(PDF)